Medienmitteilung vom 18. September 2022

Der SFGV informiert zum aktuellen Stand der Wirtschaft in Bezug auf die mittelfristigen und langfristen Folgen der  Corona-Schliessungen, Auszahlungen der Härtefallgelder sowie den Branchenbeitrag durch Zeitgutschriften

Der SFGV führte bzgl. der aktuellen wirtschaftlichen Situation eine repräsentative Umfrage unter seinen Mitglieder durch. Befragt wurden 310 deutschsprachige SFGV Fitness- und Gesundheitscenter, 73 Unternehmungen aus der Westschweiz sowie 22 Unternehmungen aus dem Tessin.

Die Befragung wurde durch den SFGV Präsidenten, Claude Ammann, durchgeführt. Die standardisierte Fragestellung lautete dabei wie folgt:

Frage 1: Zu wieviel Prozent ist Ihr Unternehmen derzeit ausgelastet (Anzahl der Kunden), bezogen auf die Auslastung vor den Corona – Krise?

Frage 2: Konnten Sie durch die Härtefallgelder ihre Fixkosten decken?

Derzeitiger Stand der Kundenzahlen
Nur 3 der befragten Center gaben an, wieder bei der gleichen Kundenzahl zu sein, wie vor den Coronamassnahmen. Die Mitglieder des SFGV verzeichnen im Moment im Schnitt eine aktuelle Kundenzahl von 68,61% des Vor-Corona Mitgliederbestandes, d.h. im Durchschnitt haben die KMU Center einen Verlust von etwas mehr als 30% erfahren, welcher im Herbst 2022 immer noch besteht.
Die Kundinnen und Kunden sind nicht wie in anderen Branchen Tagesgäste, sondern haben langfristige Verträge. Unter den 30% der fehlenden Kunden sind viele langjährige Stammkunden, die auch jetzt noch fehlen. Viele Kunden haben ihr Abonnement in Bezug auf die Ungewissheit des kommenden Herbst/Winter gekündigt. Die dadurch fehlende Kundschaft sowie die gutgeschriebenen Zeitgutschriften für die geschlossenen Monate (Covid-19 Massnahmen) können die Unternehmen in ein Liquiditätsengpasse bringen. Eine weitere Einschränkung im kommenden Winter würde verehrende Folgen haben. Der Umsatzverlust von 30 % ist existenzgefährdend.

Timestops / erzwungene Zeitgutschriften
Die von der Kundschaft verlangten Zeitgutschriften verzerren dieses Ergebnis zusätzlich, da die normalen Verlängerungsfristen der Verträge um mehrere Monate nach hinten geschoben worden ist. Dadurch verzögern sich die Einnahmen um mehrere Monate, in denen Umsatz und Liquidität fehlen. Erschwerend kommt noch dazu, dass auch noch mehr als 30% der Kundschaft fehlt, die zuerst wieder zurückgewonnen werden muss. Alle diese Gründe können wirtschaftliche Engpässe bewirken, je nachdem, wie die Unternehmungen die Kosten entsprechend reduzieren konnten.

Wenn davon ausgegangen wird, dass in der ersten Schliessungsperiode (17.03. bis 10.05.2020) noch ein großes und kulantes Entgegenkommen der Kundschaft in SFGV Centern vorhanden war, mussten bei der zweiten Schließung (22.12 bis 18.04.2021) die Gutschriftsforderungen der Kunden in den aller meisten Centern zu 100 % erfüllt werden.

Berechnungsgrundlage: Kulanz erster Periode (50% Lösung, d.h. 50% der Zeit wurde gutgeschrieben). Die zweite Periode wurde zu 100% angerechnet. Dies ergibt einen gerundeten Wert von 5 Monaten Zeitgutschriften.

Bei CHF 1'336'000'000.– Jahresumsatz (Branchenreport 2020 des SFGV, kann bei info@sfgv.ch angefordert werden): 12 Monate x 5 Monate als Gutschriften ergeben sich 556 Millionen Franken, welche die Fitness- und Gesundheitscenter-Branche durch Zeitgutschriften beisteuern musste.

Das heisst, dass die KMU der Fitness- und Gesundheitscenter-Branche durch die Zeitgutschriften 556 Millionen Franken aus Ihren eigenen Reserven an die Bewältigung der Corona-Massnahmen beisteuern mussten.

Härtefallgelder:
Besonders auffällig ist, dass praktisch jeder Kanton verschieden hohe Härtefallgelder auszahlte, was eine Wettbewerbsverzerrung mit sich zog. Ebenso darf gesagt werden, dass bei 66 % der Betriebe die Härtefallgelder nicht reichten, um die laufenden Fixkosten zu decken, hierbei sind die Zeitgutschriften nicht einberechnet worden.
Fast alle Betriebe mussten mindesten 5 % (bis 12 %) der ausbezahlten Härtefallgelder für die Bezahlung der Treuhandkosten verwenden. Die komplizierten Abläufe, speziellen Tabellen und Auswertungen oder übermässig viele Dokumente für die Behörden erforderten eine fachliche Begleitung, was entsprechende Kosten verursachte.
Zudem wurden die extrem bürokratischen Abläufe und die extrem langen Wartezeiten bis zur Bezahlung bemängelt.

Gestiegene Energiepreise
Zusätzlich zu den oben aufgeführten wirtschaftlichen Engpässen kommt nun noch erschwerend dazu, dass die Energiepreise stark gestiegen sind und die laufenden Fixkosten nochmals erhöhen.

Aufgrund der eingangs geschilderten Umsatzverluste und den ungedeckten Fixkosten aus den Covid-19-Massnahmen empfiehlt der SFGV seinen Mitgliedern, eine Erhöhung der Abonnementspreise ins Auge zu fassen. Die teilweise massiv erhöhten Kosten für Energie (Gas, Strom) verschärfen die finanzielle Situation nochmals. Der SFGV ist daher der Ansicht, dass eine Erhöhung der Abonnementskosten um mindestens 5 % gerechtfertigt ist.     

Detaillierte Informationen erhalten Sie persönlich unter c.ammann@sfgv.ch oder r.steiner@sfgv.ch

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    Der SFGV informiert zum aktuellen Stand der Wirtschaft in Bezug auf die mittelfristigen und langfristen Folgen der Corona-Schliessungen, Auszahlungen der Härtefallgelder sowie den Branchenbeitrag durch Zeitgutschriften