FAQ zu Swiss Active Interessengemeinschaft der Kettenbetriebe

Wer ist der SFGV?
Der Arbeitgeber- und Branchenverband für 400 inhabergeführte Einzel-Fitness-Unternehmungen in allen Landesteilen. Der SFGV ist Mitglied im Schweizerischen Gewerbeverband. Der SFGV setzt sich für die Interesse der inhabergeführten Einzel-Fitness- Unternehmungen ein und lehnt die Machtansprüche der Kettenbetriebe ab. Beim SFGV hat jeder Unternehmer eine Stimme und wird nicht von einer Mehrheit von Kettenbetrieben dominiert.

Wer ist Swiss Active?
Interessengemeinschaft (IG) der Kettenbetriebe. Activ Fitness, Migros Fitnessparks, Kieser Training, Let’s go, pure gym, update ...

Wieso stimmt die Aussage, dass Swiss Active die IG der Kettenbetriebe ist?
Gemäss den Statuten der IG Fitness Swiss Active haben alle angeschlossenen Kettenbetriebe immer mindestens je ein Vorstandsmitglied. Somit bestimmen die Vertreter der Kettenbetriebe die Politik von Swiss Active IG Fitness. Einzelne Fitness-Center spielen in diesem Machtgefüge keine Rolle.

Die im Vorstand vertretenen Kettenbetriebe kommen allein auf gegen 400 Stimmen. Da wird schnell klar, dass hier einzelne Fitness-Center nichts zu sagen haben. (siehe Art. 5 der Statuten)

Vorstand der IG Fitness Schweiz (Stand Mai 2022)

  • René Kalt (Migros, Activ Fitness)
  • Thomas Küttner, pure gym (ex basefit)
  • Patrick Meier (Kieser Training)
  • Jochen Müller (Let’s go)
  • Marcus Schwedhelm (Migros)
  • Roger Zürcher (update)

Die Gründungsmitglieder, Migros mit allen Tochtergesellschaften, Kieser Training und update, geniessen Sonderrechte und bilden eine eigene Mitgliederkategorie. Alle Gründungsmitglieder haben Anrecht auf einen Vorstandssitz.

Stimmrechte Art. 5 der Statuten
Das Stimmrecht der Mitglieder berechnet sich nach der Anzahl der durch dieses Mitglied geführten und zertifizierten Fitnesscenter. Für jedes geführte und zertifizierte Fitnesscenter kommt ihnen eine Stimme zu. Die Festlegung der Anzahl Stimmen pro Mitglied mit mehreren Fitnesscentern erfolgt jeweils zu Beginn des Kalenderjahres durch den Vorstand. Der Vorstand erlässt hierzu ein Reglement, welches die Einzelheiten zur Stimmenermittlung festhält.

Anmerkung: Die im Vorstand vertretenen Kettenbetriebe kommen allein auf gegen 400 Stimmen. Hier haben einzelne Fitness-Center nichts zu sagen.

Gründungsmitglieder Art. 6.a der Statuten
Tritt ein Gründungsmitglied aus dem Verein aus, erlischt die Vorstandsmitgliedschaft seines Vertreters automatisch und die übrigen Gründungsmitglieder haben das Recht, gemeinsam (einfache Mehrheit) ein Ersatz-Vorstandsmitglied nach ihrer Wahl zu benennen. Der Anspruch der Gründungsmitglieder auf gesamthaft mindestens sechs Sitze im Vorstand bleibt erhalten.

Anmerkung: Die im Vorstand vertretenen Kettenbetriebe kommen allein auf gegen 400 Stimmen. Hier haben einzelne Fitness-Center nichts zu sagen.

Quelle
Internetseite www.ig-fitness-schweiz.ch und die Statuten der IG Fitness Schweiz